Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

 

Das Unterstützungsangebot ist für junge Erwachsene ausgelegt, die in der zuverlässigen Gestaltung ihrer Lebensräume und -bezüge noch Begleitung benötigen.

Hierzu zählen u.a. auch die Übergänge in selbstständig angemietete Wohnräume, Integration ins Arbeits- bzw. Berufsleben, alternative Schulabschlüsse, Loslösungsprozesse von elterlichen und familiären Beziehungen sowie der eigenständige und verantwortungsvolle Umgang mit materiellen Bezügen und Behörden.

Besonders die Mitwirkung des jungen Menschen ist hier gefragt und basiert in vielen Bereichen des Angebotes auf einer Komm-Struktur.

 

Dauer und Intensität des Angebotes:

Dies richtet sich im besonderen Maße an der Mitwirkung und vereinbarten Zielsetzung des jungen Erwachsenen aus. In der Regel wird die Hilfe mindestens jedoch 3 Monate und längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. Die Betreuungsintensität liegt bei 1-2 Kontakten die Woche.