Erziehungsbeistandschaft ( § 30 SGB VIII)

 

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die individuelle, altersbedingte Probleme und Schwierigkeiten sowohl im häuslichen als auch im schulischen Bereich aufweisen.

Eine stabile Bezugsperson soll –möglichst unter Einbezug des sozialen Umfeldes– den jungen Menschen in seiner Persönlichkeitsentwicklung begleiten, die Beziehung zu den Eltern fördern und bei Konflikten Aufklärungsarbeit leisten.

 

Dauer und Intensität des Angebotes:

Die Dauer der Maßnahme wird je nach Einzel- und Bedarfsfall in der Hilfeplanung festgeschrieben. In der Regel dauert die Hilfe mindestens 6 Monate mit wöchentlich 1-2 Kontakten.