Die aufsuchende Familientherapie (AFT) § 27,3 SGB VIII

 

Gegenwärtig gewinnt die Familientherapie zunehmend an Bedeutung. 

Vor der therapeutischen Arbeit mit den jeweiligen Familien sollte ein Clearinggespräch sowohl mit dem Jugendamt als auch mit der jeweiligen Familie stattfinden.

Das Clearinggespräch soll Aufschluss darüber geben, an welcher Stelle die AFT greifen und die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen weiterbringen kann.

Die Fragestellungen zum Clearing werden seitens der GESA gUG. als auch von dem zuständigen Jugendamt geklärt.

Somit entsteht eine klar definierte Linie für den Übergang aus der Sozialpädagogischen Unterstützung zur Erziehung hin zum therapeutischen Ansatz.

 

Der Umfang der AFT wird von Fall zu Fall in einem Hilfeplan festgehalten.