Ambulantes Clearing (§ 27ff SGB VIII)
Das Clearing wird als ein „intensives und aktivierendes Beobachtungsangebot“ für Familien, Teilfamilien und Jugendliche verstanden, auf der Grundlage eines
vorangestellten Klärungsauftrages oder einer konkreten Fragestellung durch das hiesige Jugendamt. Es stellt ein kurzfristig verfügbares Instrumentarium dar, welches Chancen, familiäre Ressourcen
und Grenzen sichtbar macht, wenn es sich bspw. um die Rückführung eines Kindes in den elterlichen Haushalt handelt, um die Option der Verselbständigung im eigenen Wohnraum für Heranwachsende oder
um die weiterführende Erziehungskompetenzen eines Elternteils etc.
Dauer und Intensität des Angebotes:
In der Regel wird ein Clearing von zwei Fachkräften über die Dauer von 6-8 Wochen mit einem Wochenkontingent von 8-12 Stunden (je nach Familiensystem) durchgeführt
und mit einem Empfehlungsbericht für Familie und Jugendamt abgeschlossen.