Ambulante Krisenintervention (nach § 27ff SGB VIII)

Eigene Gefährdungseinschätzung (nach § 8a Absatz 4 SGB VIII) 

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (nach §8a Abs. 1 SGB VIII)

 

Es handelt sich hierbei um eine Kurzzeithilfe auf der Basis lösungsorientierter- und organisationsfokussierter Methoden mit dem vorrangigen Ziel, einer akuten Kindeswohlgefährdung in Folge von Verwahrlosung, Misshandlung, geringer materieller Leistungen, Wohnungsräumung etc. entgegenzuwirken und die Option einer Fremdunterbringung des Kindes zu vermeiden.

Die ambulante Krisenintervention erfolgt in Anlehnung an das Modell des FAM (Familien-Aktivierendes-Management).

 

Dauer und Intensität des Angebots:

In der Regel umfasst die Krisenintervention 2-6 Wochen und variiert je nach Umfang der zu regelnden Bedarfe und abzuwendenden Krisen zwischen 15 und 30 Wochenstunden. Dabei können mehrere Pädagogen mit der Aufgabenerledigung und Stabilisierung der Familie betraut sein/werden.